1. In den Vorkurs:
- Mindestalter 17 Jahre
- Berufsausbildung abgeschlossen oder im letzten Jahr stehend oder Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit.
2. In die I. Jahrgangstufe:
- Mindestalter 18 Jahre
- Berufsausbildung abgeschlossen oder zweijährige Berufstätigkeit
- Mittlerer Schulabschluss oder Aufnahmeprüfung
3. In die II. Jahrgangsstufe:
- Mindestalter 18 Jahre
- Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
- Mittlerer Schulabschluss und Aufnahmeprüfung
- Nachweis einer 2. Fremdsprache
4. Ein direkter Übertritt vom Gymnasium oder von der Realschule an das AG ist ausgeschlossen.
5. Vor dem Besuch der Schule ist zwingend ein Masern-Impfschutz erforderlich. Dieser Nachweis muss vor dem ersten Schultag vorliegen, sonst darf das Gebäude nicht betreten werden.
Nicht aufgenommen wird:
- wer die obigen Bedingungen nicht erfüllt.
- wer bereits zweimal die Reifeprüfung nicht bestanden hat.
- wer strafweise vom Besuch aller Realschulen oder Höheren Schulen ausgeschlossen wurde.
- wer von einem Abendgymnasium verwiesen wurde.
- wer keinen einwandfreien Leumund nachweisen kann. (Polizeiliches Führungszeugnis.)