Zulassungsbestimmungen

Aufnahmebedingungen

1. In den Vorkurs:

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Berufsausbildung abgeschlossen oder im letzten Jahr stehend oder Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit.

2. In die I. Jahrgangstufe:

  •     Mindestalter 18 Jahre
  •     Berufsausbildung abgeschlossen oder zweijährige Berufstätigkeit
  •     Mittlerer Schulabschluss oder Aufnahmeprüfung

3. In die II. Jahrgangsstufe:

  •     Mindestalter 18 Jahre
  •     Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
  •     Mittlerer Schulabschluss und Aufnahmeprüfung
  •     Nachweis einer 2. Fremdsprache

4. Ein direkter Übertritt vom Gymnasium oder von der Realschule an das AG ist ausgeschlossen.

5. Vor dem Besuch der Schule ist zwingend ein Masern-Impfschutz erforderlich. Dieser Nachweis muss vor dem ersten Schultag vorliegen, sonst darf das Gebäude nicht betreten werden.

Nicht aufgenommen wird:

  •     wer die obigen Bedingungen nicht erfüllt.
  •     wer bereits zweimal die Reifeprüfung nicht bestanden hat.
  •     wer strafweise vom Besuch aller Realschulen oder Höheren Schulen ausgeschlossen wurde.
  •     wer von einem Abendgymnasium verwiesen wurde.
  •     wer keinen einwandfreien Leumund nachweisen kann. (Polizeiliches Führungszeugnis.)

Aufnahmeprüfungen

Die Aufnahmeprüfungen finden vor Beginn eines jeden Schuljahres am Montag und Dienstag vor Unterrichtsbeginn statt.

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